Amazon-Paket auf einem Förderband in einem automatisierten Logistikzentrum zur österreichischen Paketsteuer

Paketsteuer Österreich: Klimaschutz oder Schikane?

B2B-Ausnahme, 100-Millionen-Grenze und EU-Recht: Warum die neue Abgabe rechtlich umstritten ist.

Strategic Risk Intelligence Brief von Global Insight Group.
Diese Analyse basiert auf dem von Michaela Schaaf-Hoffelner entwickelten GFDD Framework™ und wurde für Führungskräfte, Investoren und strategische Entscheider erstellt.

Aktualisiert am: 01. Oktober 2026

Seit 1. Oktober 2026 gilt in Österreich eine neue Paketsteuer. Zwei Euro werden grundsätzlich für Paketzustellungen aus bestimmten Versandhandelsumsätzen fällig. Wird die Steuer an den Kunden weiterverrechnet, erhöht sich der Endpreis bei einem Umsatzsteuersatz von 20 Prozent typischerweise auf 2,40 Euro.

Begründet wird die Maßnahme unter anderem mit dem stark gestiegenen Paketaufkommen, Umweltbelastungen und der Situation des stationären Handels. Gleichzeitig soll die Paketsteuer die Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Lebensmittel mitfinanzieren.

Doch die konkrete Konstruktion wirft Fragen auf. B2B-Lieferungen bleiben grundsätzlich ausgenommen. Erfasst werden nur bestimmte B2C-Versandhändler ab einer Umsatzgrenze von 100 Millionen Euro. Und selbst die Art, wie ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, kann darüber entscheiden, ob Paketsteuer entsteht.

Ist das eine zielgerichtete Umwelt- und Handelsmaßnahme – oder eine neue Abgabe mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Nebenwirkungen?

Frankreichs Paketsteuer: Ein deutlich anderes Modell

Österreich ist nicht das erste europäische Land, das 2026 eine Paketabgabe eingeführt hat. Frankreich führte am 1. März eine nationale Abgabe auf niedrigwertige Sendungen aus Drittstaaten ein. Entscheidend war aber der Anwendungsbereich: Frankreich zielte auf Warenimporte mit einem Wert bis 150 Euro, die von außerhalb der Europäischen Union kamen.

Am 1. Juli wurde die französische nationale Regelung wieder ausgesetzt. Grund dafür war die Einführung eines EU-weiten Pauschalzolls für niedrigwertige Sendungen aus Drittstaaten. Seit Juli 2026 werden für entsprechende Warenimporte in die EU drei Euro je unterschiedlicher Warenkategorie innerhalb einer Sendung erhoben. Service Public Frankreich – französische Kleinpaketsteuer und EU-Regelung Rat der EU – Zoll auf Kleinpakete ab Juli 2026

Der Unterschied zu Österreich ist erheblich: Während Frankreich gezielt Drittlandsimporte erfasste und seine nationale Maßnahme nach Einführung der EU-Regel wieder zurücknahm, besteuert Österreich auch innerösterreichische und innergemeinschaftliche B2C-Lieferungen.

Paketsteuer Österreich: Wer muss die zwei Euro bezahlen?

Die österreichische Paketsteuer ist seit 1. Oktober 2026 in Kraft. Besteuert wird grundsätzlich die Zustellung eines Pakets in Österreich aus einem Versandhandelsumsatz. Die Steuer beträgt zwei Euro je Paket. Alternativ kann sie unter bestimmten Voraussetzungen je Bestellung berechnet werden.

Steuerschuldner ist grundsätzlich der Versandhändler. Voraussetzung ist allerdings, dass dessen relevante österreichische Versandhandelsumsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen haben. Bei Verkäufen über bestimmte Online-Marktplätze können die Umsätze für Zwecke der Paketsteuer der Plattform zugerechnet werden.

Wichtig ist außerdem: Erfasst wird B2C-Versandhandel. Klassische Lieferungen zwischen Unternehmen – B2B – bleiben grundsätzlich außerhalb der Paketsteuer.

Ob sich die Ware bereits in Österreich befindet, aus einem anderen EU-Staat kommt oder eingeführt wird, ist dagegen nicht entscheidend. Maßgeblich ist insbesondere die Zustellung in Österreich. Bundesministerium für Finanzen – Paketsteuer: Kurzdarstellung und FAQs Wirtschaftskammer Österreich – Paketsteuer ab Oktober 2026

Die zwei Euro sind zudem nicht zwingend identisch mit der Belastung beim Endkunden. Wird die Paketsteuer vom Händler weiterverrechnet, wird sie Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts. Bei einem Umsatzsteuersatz von 20 Prozent können daraus 2,40 Euro zusätzliche Kosten für den Kunden werden.

Warum Österreich die Paketsteuer eingeführt hat

Das Finanzministerium nennt mehrere Ziele. Der enorme Anstieg des elektronischen Handels habe die Anzahl der in Österreich zugestellten Pakete stark erhöht. Daraus entstünden Herausforderungen insbesondere beim Umweltschutz sowie für den stationären Handel.

Dieser leiste einen Beitrag zur nationalen Wertschöpfung und Beschäftigung und sei für Stadtzentren und Ortskerne wichtig. Zusätzlich dient die Paketsteuer ausdrücklich der Gegenfinanzierung der Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel. BMF – Budgetbegleitgesetz 2027 und 2028: Paketsteuer

Damit verfolgt die Steuer allerdings gleichzeitig Umwelt-, handels- und fiskalpolitische Ziele. Genau daraus entstehen einige der interessantesten Fragen.

B2B ausgenommen, B2C belastet: Passt das zum Umweltargument?

Wenn eine Steuer unter anderem mit steigenden Paketmengen und Umweltbelastungen begründet wird, ist die B2B-Ausnahme auffällig.

Ein Unternehmen kann beispielsweise Ersatzteile, Elektronikkomponenten oder andere Waren in erheblichem Umfang an Geschäftskunden versenden, ohne dass diese Lieferungen grundsätzlich unter die Paketsteuer fallen. Liefert ein großer B2C-Versandhändler dagegen ein wesentlich kleineres Produkt an einen privaten Verbraucher, kann die Abgabe entstehen.

Für CO₂-Ausstoß, Verpackungsaufwand oder Zustellverkehr spielt es zunächst keine Rolle, ob der Empfänger Unternehmer oder Privatperson ist.

Das bedeutet nicht automatisch, dass die Unterscheidung rechtswidrig wäre. Für das zweite erklärte Ziel – die Unterstützung des stationären Einzelhandels – lässt sie sich wesentlich leichter erklären: B2C-Onlinehandel konkurriert typischerweise stärker mit stationärem Einzelhandel als industrieller B2B-Ersatzteilversand.

Juristisch interessant wird deshalb die Frage, wie kohärent die unterschiedlichen Begründungen zusammenpassen.

Warum gerade 100 Millionen Euro?

Eine zweite auffällige Grenze liegt beim Umsatz.

Ein Versandhändler unterhalb der Schwelle wird grundsätzlich nicht erfasst. Überschreiten seine relevanten österreichischen Versandhandelsumsätze im vorherigen Wirtschaftsjahr 100 Millionen Euro, greift die Paketsteuer.

Damit können Unternehmen dieselbe Form des Onlinehandels betreiben, aber unterschiedlich behandelt werden.

Schwellenwerte sind im Steuerrecht keineswegs ungewöhnlich und nicht automatisch problematisch. Dennoch stellt sich die Frage nach ihrer sachlichen Rechtfertigung – insbesondere dann, wenn Umweltschutz und Paketmengen zu den Begründungen gehören.

Denn die Umweltbelastung hängt nicht unmittelbar davon ab, ob ein Unternehmen 99 oder 101 Millionen Euro Umsatz erzielt. BMF – Eckpunkte des Paketsteuergesetzes

Breiter Widerstand gegen die österreichische Paketsteuer

Die Kritik kam während des Gesetzgebungsverfahrens keineswegs nur von Amazon.

Im Begutachtungsverfahren gingen 101 Stellungnahmen ein. Nach Darstellung der Wirtschaftskammer war die überwiegende Mehrheit kritisch. Stellungnahmen kamen unter anderem vom Rechnungshof, dem Verfassungsdienst, dem ÖGB, der Arbeiterkammer und dem Wirtschaftsministerium.

Das Wirtschaftsministerium verwies unter anderem auf offene Auslegungs- und Vollzugsfragen sowie europarechtliche Bedenken. Auch Amazon, eBay und Zalando forderten Änderungen beziehungsweise einen Stopp des damaligen Entwurfs. WKÖ – Breite Kritik an der Paketsteuer ORF – Amazon und Zalando machen gegen Paketsteuer mobil

Die WKÖ berichtete bereits im Juni darüber, dass einzelne Handelsunternehmen Klagen angekündigt hätten. Der Versandhändler Otto verwies laut ORF auf ein Gutachten der Kanzlei Dorda, das erhebliche verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken sah. WKÖ – Paketsteuer laut Handel wenig treffsicher ORF – rechtliche Bedenken gegen die Paketsteuer

Das bedeutet noch nicht, dass ein Gericht die Steuer tatsächlich aufheben wird. Es zeigt aber, dass die rechtlichen Einwände über allgemeine politische Kritik hinausgehen.

Paketsteuer und EU-Recht: Wo liegen mögliche Angriffspunkte?

Ein möglicher Angriffspunkt betrifft die steuerliche Gleichbehandlung im EU-Binnenmarkt. Art. 110 AEUV untersagt Mitgliedstaaten interne Abgaben, die Waren anderer Mitgliedstaaten gegenüber vergleichbaren inländischen Waren diskriminieren oder inländische Produktion indirekt schützen.

Die österreichische Paketsteuer unterscheidet formal nicht nach dem Sitz des Händlers oder nach der Herkunft der Ware. Entscheidend wäre daher, ob eine scheinbar neutrale Regelung faktisch überwiegend ausländische Anbieter belastet und ob daraus unionsrechtlich relevante Benachteiligungen entstehen.

Amazon hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf entsprechende unionsrechtliche Einwände erhoben. Diese Stellungnahme ist allerdings eine Parteiposition des betroffenen Unternehmens und keine gerichtliche Feststellung. Österreichisches Parlament – Stellungnahme von Amazon zum Paketsteuergesetz

Auch die Grundfreiheiten des EU-Binnenmarkts können relevant werden. Nationale Maßnahmen dürfen den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr nicht unverhältnismäßig behindern. Allerdings besitzt der nationale Gesetzgeber bei Steuern einen erheblichen Gestaltungsspielraum.

Entscheidend wäre daher eine konkrete gerichtliche Prüfung.

Verhältnismäßigkeit: Misst die Paketsteuer überhaupt Umweltbelastung?

Besonders interessant ist die Verhältnismäßigkeit.

Vereinfacht muss eine staatliche Maßnahme ein legitimes Ziel verfolgen, zur Erreichung dieses Ziels geeignet sein und darf nicht unverhältnismäßig in geschützte Rechte eingreifen.

Gerade beim Umweltargument entstehen deshalb Fragen:

Warum werden B2B-Pakete ausgenommen? Warum wird nach Unternehmensumsatz differenziert? Warum spielen Gewicht, Entfernung, tatsächlicher CO₂-Ausstoß oder Transportart keine Rolle?

Ein kleines Paket und ein schweres Paket werden grundsätzlich mit derselben Pauschale belastet. Ein großer B2B-Paketstrom kann dagegen vollständig außerhalb der Steuer bleiben.

Auch die Vertragsform spielt eine Rolle. Ein klassischer Fernabsatz kann steuerpflichtig sein, während andere Vertriebswege trotz anschließender Warenbewegung nicht in gleicher Weise erfasst werden.

Die zentrale Frage lautet daher: Besteuert Österreich tatsächlich die Umweltbelastung eines Pakets – oder wird eine bestimmte Vertriebsform besteuert und die Maßnahme unter anderem mit Umweltschutz begründet?

Das ist ein Unterschied, der bei einer Verhältnismäßigkeits- und Kohärenzprüfung relevant werden könnte.

Stärkt die Paketsteuer den stationären Handel wirklich?

Auch wirtschaftlich ist die Wirkung nicht eindeutig.

Eine fixe Abgabe trifft kleine Warenkörbe relativ stärker als große. Bei einem Warenwert von zehn Euro entsprechen zusätzliche 2,40 Euro rechnerisch 24 Prozent des Warenwerts. Bei einem Warenkorb von 200 Euro sind es lediglich 1,2 Prozent.

Für Verbraucher entsteht damit ein deutlicher Anreiz, kleinere Bestellungen zu vermeiden oder mehrere Einkäufe zu einer größeren Bestellung zusammenzufassen.

Das muss jedoch nicht bedeuten, dass diese Umsätze automatisch in den stationären Handel wandern.

Ist ein Produkt dort beispielsweise 20 oder 30 Euro teurer als bei einem Onlineanbieter, werden zusätzliche 2,40 Euro den Preisunterschied häufig nicht ausgleichen. Konsumenten können stattdessen später bestellen, größere Warenkörbe bilden, nach günstigeren Anbietern suchen oder ganz auf einen Kauf verzichten.

Das könnte paradoxerweise große Vollsortimenter sogar begünstigen: Wer möglichst viele unterschiedliche Produkte in einer einzigen Sammelbestellung kaufen kann, verteilt die fixe Belastung auf einen größeren Warenkorb.

Neue Steuer in einer Phase finanzieller Belastung

Hinzu kommt die wirtschaftliche Situation vieler Haushalte. Laut Statistik Austria berichteten im ersten Quartal 2026 rund 23 Prozent der 18- bis 74-Jährigen von einem gesunkenen Haushaltseinkommen. 16 Prozent erwarteten Schwierigkeiten bei Wohn- oder Energiekosten. Statistik Austria – Soziale Krisenfolgen 2026

In einem solchen Umfeld reagieren Verbraucher auf zusätzliche fixe Kosten möglicherweise stärker mit Konsumzurückhaltung und Bündelung als mit einem Wechsel in teurere Vertriebskanäle.

Gleichzeitig erwartet das Finanzministerium laut ORF rund 280 Millionen Euro jährliches Aufkommen aus der Paketsteuer. Ein Teil davon soll die Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren. ORF – Paketsteuer und erwartete Einnahmen

Damit ist die Paketsteuer ausdrücklich nicht nur ein Lenkungsinstrument. Sie besitzt auch eine erhebliche fiskalische Funktion.

Paketsteuer Österreich: Die Gerichte könnten das letzte Wort haben

Österreich hat mit der Paketsteuer eine ungewöhnlich breit angelegte nationale Abgabe geschaffen. Anders als das französische Modell richtet sie sich nicht nur gegen niedrigwertige Drittlandsimporte. Sie erfasst auch österreichische und europäische B2C-Versandhandelsumsätze großer Anbieter.

Genau diese Konstruktion führt zu den offenen Fragen: Warum B2C, aber nicht B2B? Warum 100 Millionen Euro? Warum eine fixe Pauschale unabhängig von tatsächlicher Umweltbelastung? Und welche Auswirkungen hat ein österreichischer Sonderweg auf den EU-Binnenmarkt?

Keine dieser Fragen beweist für sich genommen, dass das Paketsteuergesetz verfassungs- oder unionsrechtswidrig ist. Darüber können letztlich nur die zuständigen Gerichte entscheiden.

Der Widerstand aus Handel, Interessenvertretungen und Teilen der öffentlichen Institutionen zeigt jedoch: Die österreichische Paketsteuer ist weit mehr als eine zusätzliche Zwei-Euro-Abgabe. Sie ist zu einem Testfall dafür geworden, wie weit nationale Steuer-, Umwelt- und Handelspolitik innerhalb eines gemeinsamen europäischen Binnenmarkts gehen kann.


Autorin von Global Insight Group Intelligence:

Michaela Schaaf-Hoffelner verfügt über mehr als 35 Jahre Erfahrung im strategischen sowie technischen Projekt- und Produktmanagement – insbesondere in den Bereichen IT, Steuerungstechnik und Intralogistik. Durch ihre langjährige Arbeit an komplexen Systemen erkennt sie frühzeitig strukturelle Risiken und Brüche in der dynamischen Passung, die in klassischen Analysen oft übersehen werden.

Ihr Fokus liegt darauf, kausale Zusammenhänge und systemische Abhängigkeiten sichtbar zu machen und sie in konkrete strategische Vorteile für Investoren und Entscheider zu übersetzen. Ihre Analysen verbinden tiefes technisches Systemverständnis mit geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen.


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